Mitgliedschaft SVNW und Jahresbeiträge, Stand 2009

Regelung und Vorteile für die Mitglieder des Seniorenverbands Nordwestschweiz SVNW

Definition

Ordentliche Mitgliederorganisationen des Seniorenverbandes Nordwestschweiz (SVNW) sind in erster Linie Organisationen, deren Mitglieder Personen im Rentenalter sind.

Institutionelle Mitgliederorganisationen sind soziale oder kommerzielle (Wirtschafts-) Organisationen, die entweder den SVNW unterstützen oder ähnliche Interessen, Ziele und Aktivitäten in der Senioren- und Alterspolitik und im Generationenmarkt verfolgen.

Die Mitglieder der ordentlichen Mitglieder- Organisationen des SVNW und deren Partner sind Mitglieder des SVNW. Bei institutionellen Mitgliedern sind Angehörige genau bezeichneter Personenkreise persönliche Mitglieder des SVNW. Ausserdem können sich Einzelpersonen dem SVNW als Einzelmitglied anschliessen. Deren Familienangehörige und Lebenspartner gelten ebenfalls als Mitglied.

Die Mitglieder der ordentlichen Mitgliederorganisationen und die Einzelmitglieder (Personen/Familien/Haushalte) erhalten das offizielle Verbandsorgan des SVNW.

Ordentliche und institutionelle Mitglieder und die Einzelmitglieder werden persönlich an die Delegiertenversammlung und an sämtliche Anlässe des SVNW eingeladen. Auf Anlässe des SVNW und seiner Mitglieder wird auf der Web-Seite des SVNW hingewiesen. Vertreter und Delegierte der Mitgliederorganisation können als Vertreter des SVNW für die schweizweit tätigen Senioren- Organisationen, denen der SVNW angehört gewählt werden. Diese Organisationen engagieren sich gemeinsam mit dem SVNW für alterspolitische Themen und können in Projekten des SVNW (Alterskonferenzen, Alterspodien, muba, Kongresse) aktiv mitwirken und Einfluss nehmen. Der Schweizerische Verband für Seniorenfragen (SVS) delegiert 2 Mitglieder des SVNW in den Schweizerischen Seniorenrat (SSR).

Mitgliederbeiträge

Einzelmitglieder und Gönner (inkl. deren Familie)

Fr. 50.00 p.a. pro Person davon Fr. 2.00 an den Schweizerischen Verband für Seniorenfragen (SVS),

Gönner: Fr. 100.00 p.a.

Ordentliche Mitgliederorganisationen

Fr. 2.00 p.a. pro Person

Institutionelle Mitgliederorganisationen

a) Institutionelle Mitglieder (Sozialbereich)

Min. Fr. 200 p.a. pro institutionelles Mitglied

b) Institutionelle Mitglieder (Firmen, kommerzielle und Wirtschafts-Organisationen)

Min. Fr. 1000 p.a., pro institutionelles Mitglied

Vorteile für ordentliche und institutionelle Mitgliederorganisationen auf einen Blick:

Nennung auf der SVNW Website sowie Link von dort auf die Website des Mitglieds

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