Kanton Basel-Landschaft:
Unsere Stellungnahme zur Verordnung der Finanzierung von Pflegeleistungen

Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
Kanton Basel-Landschaft
Postfach
4410 Liestal

8. November 2011


Vernehmlassung: Änderung der Verordnung über die Finanzierung von Pflegeleistungen (SGS 362.14)


Sehr geehrte Damen und Herren,

Zur oben genannten Verordnungsänderung nehmen wir wie folgt Stellung:

Wir begrüssen die vorgeschlagene Lösung, insbesondere deren Inkraft­setzung schon auf den 1. Januar 2012. Es wäre in der Tat schwierig, den betroffenen Kreisen zu vermitteln, dass die Anpassung der Normkosten an die Realität (die ja schon lange bekannt ist), volle zwei Jahre in Anspruch nehmen soll.

Wie von Ihnen in Ihrem Schreiben vom 12. September dargelegt, beruhte die ursprüngliche Kostenberechnung auf einer ungenügenden Daten­grundlage. Das führte in der Folge zu einer massiven Mehrbelastung der Heimbewohner, was im eklatanten Widerspruch zur Absicht des Gesetz­gebers steht. Wir sind deshalb der Ansicht, dass nicht die Heim­bewohner die finanziellen Folgen dieser Unzulänglichkeiten zu tragen haben, sondern dass ihnen die Mehrauslagen, die bis zur Einführung der neuen Normkosten entstanden sind und noch entstehen werden, selbstverständlich zu vergüten sind.


Mit freundlichen Grüssen

Seniorenverband Nordwestschweiz

Arthur Scherler, Präsident

Kurt Engelbrecht, Vize-Präsident

Den Text der Vernehmlassung finden Sie hier (PDF-Dokument)

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